Proces svatořečení

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Heiligsprechung

Verfasst von P. Marian Slunečko OPraem.

Einen untrennbaren Teil des Lebens der Kirche als Gemeinschaft sowie der einzelnen Gläubigen bildet seit Menschengedenken die Verehrung von Heiligen und deren sterblichen Überresten und Bildern. Besonders im Mittelalter war der Heiligenkult besonders lebhaft. (In unseren Ländern seien die Bemühungen Karls IV. erwähnt, die sterblichen Überreste der Heiligen für die neu gebaute Prager Kathedrale zu gewinnen.) Es bedeutet aber nicht, dass es heute den Heiligenkult nicht gäbe oder dem heutigen Menschen nichts zu sagen hätte. Die gegenwärtigen kirchlichen Dokumente empfehlen den Gläubigen die Verehrung der Heiligen und stellen uns ihr Beispiel für den Alltag vor die Augen. Antworten auf Fragen, die aus der kirchlich-rechtlichen Sicht mit der Heiligenverehrung zusammenhängen, finden wir im Kodex des Kanonisierungsrechts von 1983, in der Konstitution Divinus Perfectionis Magister und in einigen anderen allgemeinen Dekreten (z. B. De servorum Dei causis quarum iudicium in praesens apud Sacram congregationem pendet).

Damit ein Mensch nach seinem Tod als ein Heiliger verehrt werden kann, muss er zuerst offiziell zum Heiligen erklärt werden. Dies erfolgt als Abschluss eines ziemlich langwierigen Prozesses, der zunächst auf lokaler Ebene (in der Diözese) geführt und dann durch den Heiligen Vater in Rom beendet wird. Ein solcher Mensch wird zuerst (nach der Eröffnung des Prozesses) "Gottes Diener", später (nach dem Akt der Seligsprechung - der Beatifizierung) "selig" und zuletzt (nach der Heiligsprechung - Kanonisierung) "heilig" genannt. Die Kirche bringt demnach seit Anfang ihrer Existenz die Anerkennung der Heiligkeit der Personen, die es verdient hatten, mit Hilfe dieser Akte zum Ausdruck, auf Grund der Worte von Christus, die er am Kreuz zum Verbrecher an seiner Rechten sprach: "Heute noch wirst du mit mir im Paradies sein." Unter der Beatifizierung versteht man heute den Ausspruch des Papstes, mit dem er einen öffentlichen Kult des Dieners Gottes erlaubt, der auf ein bestimmtes Land, eine Stadt, Diözese, eine Ordensgemeinschaft oder auf einige durch das päpstliche Dekret bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist, z.B. auf die Möglichkeit, die hl. Messe feiern oder das Brevier-Offizium über den Seligen beten zu können.

Die Beatifizierung als Institution ist zwar jünger als die Kanonisierung, wurde aber in der Kirche seit langer Zeit praktiziert. Durch die Beatifizierung wurde der Seelsorgebedarf der örtlichen Kirchen im Rahmen der Heiligenverehrung entwickelt. Im Mittelalter finden sich in bischöflichen, synodalen und päpstlichen Kurien neben den endgültigen Akten (wie Kanonisierung) auch solche, die nicht definitiv waren und die als die ersten Beatifizierungen betrachtet werden können.

Im 15. und 16. Jh. wurden viele der Beatifizierungen vom Papst erteilt. Zuerst wurde der Titel "selig" volkstümlich verstanden und bedeutete der Überzeugung der Gläubigen nach, dass der Verstorbene im Ruhm der Heiligkeit lebte und im Himmel Gepriesenheit erreichte. In den Akten befinden sich erste Formulierungen der Beatifizierung wie z.B.: "Es wird angeordnet, dass er als "selig" verehrt werden kann" (ut possit pro beato venerari). Diese Formel benutzten später die Päpste zur Einführung der lokalen Verehrung (Beatifizierung). Hier hatte der Titel "selig" nicht mehr nur eine allgemeine, sondern auch eine rechtliche Bedeutung. Erst der Papst Leo X. hat die Beatifizierung im J. 1515 dem Apostelstuhl vorbehalten (cum nulli liceat quemquam pro beato absque auctoritatis Sedis Apostolicae venerari).

Die Institution der Kanonisierung erscheint sowohl in der katholischen Kirche aller Riten als auch in der orthodoxen Kirche. Sie ist die älteste Form der Erklärung in den Angelegenheiten der Heiligenverehrung. Das Wort "Kanonisierung" stammt vom lateinischen "cononisatio" oder "canonisatio" und in der katholischen Kirche (aller Riten) bedeutet es die Erklärung zum Heiligen, die Aufnahme in die Heiligengemeinde. Im gegenwärtigen Kanonisierungsrecht ist die Kanonisierung der letzte päpstliche Akt, mit dem der Diener Gottes, vorher unter die Seliggesprochenen eingegliedert, in die Liste der Heiligen eingetragen wird. Die Gläubigen sind so durch die päpstliche Anordnung gehalten, den neuen Heiligen sowohl öffentlich als auch kirchlich zu verehren, so wie es allen heiliggesprochenen Personen gebührt. Die Kanonisierung ist eine offizielle Anerkennung der Heiligkeit eines Menschen von der höchsten kirchlichen Autorität. Die Kanonisierung hat außer der juristischen Bedeutung - im weiten Sinne des Wortes - auch ihre moralische Dimension, denn es wird über die Kanonisierung in der Ethik gesprochen; sie hat eine ekklesiastische Dimension, denn sie wird in der Theologie, besonders in der spirituellen Theologie behandelt; schließlich hat sie eine liturgische Dimension, wo wir den Heiligenkult in der Kirche im Sinne haben. Die katholische Theologie verbindet mit dem Akt der päpstlichen Kanonisierung die Unfehlbarkeit des Papstes, was aber nicht für einen Glaubensartikel oder für ein Dogma gehalten wird.

Im Kanonisierungsrecht wird über die Kanonisierung im materiellen Bereich dieses Gegenstandes gesprochen (hiermit wird die sog. "kanonisierte Heiligkeit" gemeint) und im formalen Bereich des Kanonisierungsrechts, wo es sich um den Kanonisierungsprozess handelt. Wie gesagt, wird der Ausdruck "Kanonisierung" mit dem philosophischen und dem theologischen Begriff der Vollkommenheit verbunden.

Bei den alten Griechen und Römern wurde die "Vergöttlichung" (Apotheose) vom Kaiser oder vom Senat durchgeführt und mit dem Wertesystem und mit der Stellung des Menschen nicht in Verbindung gebracht. Im Christentum wird die Kanonisierung, die eine Einführung eines öffentlichen, für die ganze Kirche angeordneten Kultes darstellt, immer mit einer moralischen Vollkommenheit (bei den Bekennern) oder mit dem Lebensopfer für Christus (bei den Märtyrern) verbunden. Dem Papst Benedikt XIV. zufolge ist das Ziel der Kanonisierung vor allem die Verehrung des einzigen Gottes in der Dreifaltigkeit, denn das Leben eines Heiligen ist ja eben die Frucht der Gnade Gottes. Außerdem regt die Kanonisierung zum Glauben an und stärkt den christlichen Glauben, weil durch diesen Akt das Leben des Kanonisierten polarisiert wird und den Gläubigen seine Tugenden präsentiert werden, und fordert so zu dessen Nachfolge auf.

Die Kanonisierung unterscheidet sich in der rechtlichen Auffassung von der Beatifizierung. Durch die letztere wird der beschränkte lokale Kult auf einem begrenzten Gebiet einer Stadt, eines Ortes, eines Landes, einer Diözese, eines Ordens oder eines Instituts nicht angeordnet, sondern nur genehmigt, und ermöglicht nur bestimmte Akte des Kultes wie z.B. eine eigene heilige Messe und ein eigenes Offizium über den Seligen zu feiern. Die Beatifizierung ist außerdem nicht der letzte päpstliche Akt, denn erst die Kanonisierung führt den angeordneten Kult in der ganzen Kirche ein.

(Quelle: MISZTAL, H.: Kanonisierungsrecht, Olomouc 2002)

Eröffnung des Diözesanprozesses der Heiligsprechung des Seligen Hroznata in Teplá

(Übernommen aus den Internetseiten der Pilsner Diözese)

Die alljährliche Diözesanwallfahrt ins Kloster Teplá am 11. September 2004 verlief unter dem Zeichen des Heiligsprechungsprozesses des Seligen Hroznata, des Schutzherrn der Pilsner Diözese und Gründers des Tepler Klosters, wo seine sterblichen Überreste aufbewahrt werden. Der Pilsner Bischof František Radkovský hat den Prozess offiziell eröffnet, indem er beim Gottesdienst ein Ernennungsdekret an den Generalpostulator des Prämonstratenserordens P. Dr. Gabriel Wolf überreichte.

In der Verkündigungskirche, die bis auf den letzten Platz voll war und vor deren Eingang viele weitere Pilger zugehört haben, begrüßte der Pilsner Bischof František Radkovský am Samstag, dem 11. September vormittag, die Wallfahrtsteilnehmer und übernahm vom Generalpostulator P. Gabriel Wolf OPraem den Antrag auf die Einleitung des Prozesses. Anschließend wurde vom Kanzler Mons. Václav Škach vom Altar aus eine positive Antwort des Apostolischen Stuhls verlesen. Weiter wurden vom Bischof Radkovský der im Tepler Kloster tätige P. Marian Slunečko OPraem zum Vizepostulator des Prozesses und die Mitglieder des Tribunals und der historischen Kommission ernannt, die das Leben, die Taten und die Wunder des Seligen Hroznata erforschen werden. Alle Teilnehmer des Heiligsprechungsprozesses samt Bischof Radkovský legten dann einen feierlichen Eid ab, in dem sie sich zur Wahrhaftigkeit, Objektivität und Unbestechlichkeit verpflichten.

Der Selige Hroznata wird angesichts seines Märtyrertodes im Gefängnis für den Schutzherrn aller mit Unrecht Verfolgten und Gefangenen gehalten, weshalb unter den Pilgern auch viele ehemalige politische Häftlinge aus der Zeit der kommunistischen Totalität waren. "Die Lebenseinstellungen des Seligen Hroznata sind bei den heutigen Drohungen und terroristischen Angriffen für die ganze Welt höchst aktuell. Sie sind ein Beispiel einer Kompromisslosigkeit und Unnachgiebigkeit gegenüber der Gewalt," sagte der Generalpostulator P. Gabriel Wolf und fügte hinzu, die Persönlichkeit des Seligen Hroznata helfe auch der Versöhnung in Europa, da er sowohl in Böhmen als auch im benachbarten Deutschland verehrt wird und an dessen Grab sich Gläubige von den beiden Seiten der Grenze begegnen. Ein Beweis dafür war auch eine große Menge deutschsprachiger Wallfahrtsteilnehmer, für die die hl. Messe in Teplá neben Tschechisch und Latein auch in Deutsch gefeiert wurde.

Alle Pilger waren sich darüber einig, dass die Anwesenheit beim Anfang des Heiligsprechungsprozesses für sie ein einmaliges und starkes Erlebnis war. Auch für das Tepler Kloster allein stellt der Prozess ein historisches Ereignis dar. "Das Kloster wird somit wieder zum Träger und Verkünder der geistlichen Werte," stellte der Administrator der Tepler Kanonie P. Augustin Kováčik OPraem fest.

Es lässt sich noch nicht abzuschätzen, wie lange der eigentliche Prozess der Heiligsprechung des Seligen Hroznata dauern wird. Nach der Beendung der ersten Etappe des Prozesses auf der Diözesanebene werden alle Unterlagen der Kongregation für die Heiligsprechung in Vatikan zur Beurteilung übergeben. "Ich glaube, dass der ganze Prozess bis zum erfolgreichen Ende geführt wird, wo der Heilige Vater den Seligen Hroznata zum Heiligen erklärt," sagt der Pilsner Bischof František Radkovský. Hroznata wäre so nach der hl. Agnes, dem hl. Johannes Sarkander und der hl. Zdislava seit 1989 der vierte aus unserem Land stammende Heilige.


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